Daten des Haushaltsplans 2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes ergibt sich aus § 95 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune und ermächtigt den Magistrat Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Gemäß § 101 HGO unterteilt sich der Haushalt in eine Ergebnis- und Finanzplanung. Das Investitionsprogramm ist Teil der Finanzplanung. Der Haushaltsplan 2015/2016 ist ein Doppelhaushalt und umfasst in der Finanzplanung die Jahre 2015 bis 2018.

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Zusätzliche Informationen

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Quelle http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3109
Version 1.0
Autor Stadtkämmerei, Herr Dr. George
E-Mail des Autors Stadtkämmerei, Herr Dr. George
Verantwortlicher Stabsstelle Digitalisierung
E-Mail des Verantwortlichen Stabsstelle Digitalisierung
End of temporal extent 2016-01-01
Publisher email offenedaten@stadt-frankfurt.de
Publisher name Stadt Frankfurt am Main
Start of temporal extent 2015-01-01
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